Katholische Kirchgemeinde Buchs-Grabs Abstimmungsergebnis der Urnenabstimmung vom 11. April 2021
a) Genehmigung der Jahresrechnung 2020
Anzahl Ja-Stimmen 532
Anzahl Nein-Stimmen 12
Anzahl Leere 1
Resultat:
Die Jahresrechnung 2020 ist genehmigt JA
b) Genehmigung des Budgets und des Steuerfuss 2021
Anzahl Ja-Stimmen 504
Anzahl Nein-Stimmen 38
Anzahl Leere 2
Resultat:
Das Budget und der Steuerfuss 2021 sind genehmigt JA
Rechtsmittelbelehrung (Art. 110 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen)
Stimmberechtigte können beim Administrationsrat, Klosterhof 6a, 9000 St.Gallen, Beschwerde führen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Die Beschwerde muss innert vierzehn Tage seit Bekanntwerden des Beschwerdegrunds, spätestens innert vierzehn Tagen seit der Abstimmung, eingeschrieben eingereicht werden. Die Beschwerde enthält einen Antrag, eine kurze Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung. Sie ist zu unterzeichnen.
Beschwerdegründe sind Unregelmässigkeiten, die bei der Vorbereitung oder Durchführung der Abstimmung vorgekommen sind (z.B. Rechtswidrigkeit, Verfahrensmängel).
Buchs, 11.04.2021
Der Präsident: Der Protokollführer:
ERICH STEIGER CHRISTOPH HELBLING